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Projektaufruf für die GAK-Kleinprojekte 2024

Vom 15. Februar 2024 bis zum 12. April 2024 können sich Projektträger aus Anröchte, Erwitte, Geseke, Rüthen und Warstein mit ihren Ideen um die beliebte Kleinprojektförderung bewerben.

Förderfähig sind investive Maßnahmen, die eine Gesamtsumme von 20.000 Euro nicht überschreiten, der Regionalen Entwicklungsstrategie des 5verBundes entsprechen, noch nicht begonnen wurden und im Kalenderjahr 2024 umgesetzt und abgerechnet werden können. Treffen diese Voraussetzungen zu, kann ein Projekt als GAK-Kleinprojekt über den Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) „Förderung der ländlichen Entwicklung“ gefördert werden.

Die GAK-Kleinprojekte wurden in den vergangenen Jahren mit einer Förderquote von 80% gefördert. Für das laufende Jahr steht die Veröffentlichung mit Details zum Finanzvolumen und der Förderquote noch aus, ist aber in Kürze zu erwarten.

Die Lokale Aktionsgruppe wird nach Ende der gesetzten Frist und nach Bewilligung durch das Ministerium im Rahmen ihrer Sitzung die Kleinprojekte bewerten und auswählen.Bei positivem Beschluss und nach Abschluss des Weiterleitungsvertrages mit der LAG 5verBund kann dann der Startschuss für die Projektträger erfolgen. Bitte beachten: ein vorheriger Beginn ist förderschädlich und führt zur Rücknahme der Förderzusage!

Projektberatungen werden durch die Regionalmanagerinnen Michaela Gran und Birgit Blanke vorgenommen. Bitte nehmen Sie im Vorfeld Ihrer digitalen Bewerbung mit dem Regionalmanagement persönlich oder unter kontakt@leader-5verbund.de Kontakt auf.

Alle Antragsunterlagen und Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich.