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Neue Förderung für GAK-Kleinprojekte 2023


Bis zum 5. März 2023 können sich Projektträger aus Anröchte, Erwitte, Geseke, Rüthen und Warstein mit ihren Ideen um eine Förderung bewerben.
Förderfähig sind investive Maßnahmen, die eine Gesamtsumme von 20.000€ nicht überschreiten, der Regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen, noch nicht begonnen wurden und im Kalenderjahr 2023 umgesetzt und abgerechnet werden können.
Treffen diese Voraussetzungen zu, kann ein Projekt als GAK-Kleinprojekt über den Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK): „Förderung der ländlichen Entwicklung“ gefördert werden.
„Die GAK-Kleinprojekte wurden in den vergangenen Jahren mit einer Förderquote von 80% gefördert. Für das laufende Jahr steht die Veröffentlichung der Richtlinie zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums mit Details zum Finanzvolumen und der Förderquote noch aus. Wir sind jedoch optimistisch, dass die Richtlinie bald veröffentlicht wird“, erläutert die Regionalmanagerin Kathrin Hunstig-Bockholt.
Die Lokale Aktionsgruppe wird am 22. März 2023 im Rahmen ihrer Vorstandssitzung die Kleinprojekte bewerten und auswählen.
Die Regionalmanagerin Michaela Gran steht für Fragen und Tipps rund um die Beantragung gerne zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie im Vorfeld Ihrer schriftlichen Bewerbung unter Tel. 0170-1231005 oder kontakt@leader-5verbund.de Kontakt auf.
Antragsunterlagen und Informationen finden Sie auf der Seite DOWNLOADS unter der Rubrik GAK – Kleinprojekte